Impressum:
Henriette Theuergarten
Berlin
Tel. +49 (0) 179 7983586
Email: henriette_hoeft@gmx.de
USt-IdNr. DE228853277
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung der AGB
Die von Henriette Theuergarten (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) durchgeführten Aufträge werden nur zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgewickelt.
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit
Auftragnehmer an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Rechte
Dem Auftraggeber werden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtsumme (d.h. einschließlich Vergütung und (Fremd-)Kosten urheberrechtliche,
nicht-ausschließliche/einfache Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (gemäß dem KVA und/oder dem Individualvertrag) eingeräumt.
3. Vergütung und Zahlung
3.1 Es gilt die vereinbarte Gesamt(Produktions-)summe (Vergütung und (Fremd-)Kosten), mit der die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die
Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 2. abgegolten ist, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Leistungen durch den Auftraggeber genutzt werden.
3.2 Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
3.3 Die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche bestehen unabhängig von dem in 2 definierten Rechtevorbehalt in voller Höhe.
3.4 Auf die von AUFTRAGNEHMER in Rechnung gestellten Summen ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
3.5 Verzug tritt bei Nichtzahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Die Geltendmachung eines
Verzugsschadens, wie Zinsen und Mahnkosten, bleibt vorbehalten.
3.6 Das Währungsrisiko trägt der Auftraggeber.
4. Stornierung/Terminänderungen und Ausfallvergütung
4.1 Stornierungen und Terminänderungen bzw. Terminverschiebungen nach Vertragsschluss sind schriftlich vorzunehmen.
4.2 Stornierungen, Terminänderungen oder Terminverschiebungen sind wie folgt zu entgelten:
4.2.1 Bereits verursachte Fremdkosten hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu tragen.
4.2.2 Die Auftragnehmervergütung/Honorar ist nach folgendem Schlüssel zu ersetzen:
4.2.2.1.1 Wetterausfall: 100%
4.2.2.1.2 Stornierung: 100%
4.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände, die von AUFTRAGNEHMER nicht zu vertreten sind, wie witterungsbedingter Abbruch von
Außenaufnahmen, fehlende Verfügbarkeit von Produkten, Requisiten und Modellen (soweit diese vom Auftraggeber zu stellen sind), Reisesperren und höhere Gewalt.
4.4 Wird ein Auftrag aus Gründen, die AUFTRAGNEHMER nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann er eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% des
vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies AUFTRAGNEHMER zu vertreten hat, so steht ihr die
vereinbarte Gesamtsumme zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn AUFTRAGNEHMER mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird
die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von AUFTRAGNEHMER zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich
abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich
das Honorar im Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand.5. Weitere
Haftung und Versicherung
5.1 Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung von im durchgeführten Projekt erstellen Materials wird
Schadenersatz fällig.
5.2 Die dem AUFTRAGNEHMER zur Umsetzung des Auftrags vom Auftraggeber überlassenen Gegenstände sind von diesem gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl
etc. zu versichern. Sollte der AUFTRAGNEHMER Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten in einem solchen Zusammenhang haben und ggf. durchsetzen können, ist
der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, die entsprechenden Forderungen an den Auftraggeber abzutreten.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Nebenabreden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Die etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieses Vertrages hat nicht die
Nichtigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des gesamten Vertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr in diesem Falle, die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen
durch solche zu ersetzen oder umzudeuten, die im Rahmen des Zulässigen dem hier Vereinbarten möglichst nahe kommen und den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind.
Entsprechendes gilt für Ausfüllung von Lücken, die sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in diesem Vertrag eventuell herausstellen sollten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von AUFTRAGNEHMER.
6.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der
Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Auftragnehmer. Auftragnehmer ist vorbehalten, den
Auftraggeber, der Vollkaufmann ist, auch an anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsständen zu verklagen.
6.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Stand: November 2015
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